Stand: April 2026
Andromedica Consulting – Dr. med. Torsten Binscheck-Domaß
Kopenhagener Straße 31c, 10437 Berlin
E-Mail: torbin@andromedica.de · Tel.: +49 172 51 222 85
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Beratungs- und Dienstleistungsverträge zwischen Andromedica Consulting – Dr. med. Torsten Binscheck-Domaß (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Leistungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht erbracht.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(1) Der Auftragnehmer erbringt wissenschaftliche, regulatorische und klinische Beratungsleistungen im Bereich der Entwicklung medizinischer In-vitro-Diagnostiksysteme (IVD). Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Beratungsvertrag bzw. dem Angebot des Auftragnehmers. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Beratungsleistung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Beratung ersetzt nicht die eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) hinzuzuziehen, sofern dies mit dem Auftraggeber abgestimmt ist.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung. Als Schriftform gilt auch die Übermittlung per E-Mail.
(3) Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.
(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot oder Vertrag vereinbarten Honorarsätzen. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Tagessätze des Auftragnehmers.
(2) Alle Honorare verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(3) Reisezeiten werden entsprechend der getroffenen Vereinbarung vergütet. Reisekosten (Fahrt, Unterkunft, Verpflegungsmehraufwand) werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß vereinbartem Pauschalansatz in Rechnung gestellt.
(4) Bei länger laufenden Projekten (Laufzeit über 3 Monate) ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen in Höhe des auf den jeweiligen Monat entfallenden Leistungsanteils zu stellen.
(5) Der Auftragnehmer behält sich vor, seine Honorarsätze mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zum Beginn des nächsten Kalendermonats anzupassen. Für bereits erteilte und begonnene Aufträge gilt der vereinbarte Satz bis zum Abschluss des jeweiligen Auftrags.
(1) Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen.
(3) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(4) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen und bis zur deren Erbringung die weitere Leistungserbringung aussetzen.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Er stellt insbesondere alle für die Beratung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für die laufende Kommunikation und Entscheidungsfindung zur Verfügung steht.
(3) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass dem Auftragnehmer Zugang zu den für die Leistungserbringung erforderlichen Systemen, Räumlichkeiten und Informationen gewährt wird.
(4) Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen zu dessen Lasten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
(5) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Angaben und Unterlagen. Schäden, die aus der Unrichtigkeit dieser Angaben entstehen, trägt der Auftraggeber.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische und wissenschaftliche Daten, regulatorische Strategien, Produktentwicklungspläne, finanzielle Informationen sowie alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen der vertrauliche Charakter aus den Umständen erkennbar ist.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) dem Empfänger bei Erhalt bereits bekannt waren, (b) allgemein zugänglich sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung des Empfängers beruht, (c) von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden, oder (d) vom Empfänger selbst unabhängig entwickelt wurden.
(4) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(5) Auf Verlangen des Auftraggebers sind nach Vertragsbeendigung alle überlassenen vertraulichen Unterlagen zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten.
(6) Sofern eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zwischen den Parteien geschlossen wird, hat diese Vorrang vor den Regelungen dieses Paragraphen.
(1) Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Berichte, Gutachten, Konzepte, Strategiepapiere und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Arbeitsergebnisse") sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
(3) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung der Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(4) Vorbestehendes geistiges Eigentum des Auftragnehmers (insbesondere Methoden, Frameworks, Vorlagen und allgemeines Fachwissen) verbleibt ausschließlich beim Auftragnehmer. Dieses Vorwissen wird dem Auftraggeber lediglich zur Nutzung im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ohne Nennung vertraulicher Details als Referenz anzuführen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den zweifachen Nettobetrag der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung.
(3) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Unterlagen sowie für Schäden, die aus der Unrichtigkeit dieser Grundlagen resultieren.
(5) Die Beratungsleistungen des Auftragnehmers ersetzen nicht rechtliche, steuerliche oder sonstige Fachberatung. Für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Beratungsergebnisse trifft, trägt dieser die alleinige unternehmerische Verantwortung.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden im Rahmen des Zumutbaren zu mindern (§ 254 BGB).
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Beratungsvertrag oder Angebot.
(2) Projektverträge können von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb einer gesetzten Frist abstellt.
(3) Dauerschuldverhältnisse (Rahmenverträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde.
(4) Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen nach dem vereinbarten Stundensatz oder zeitanteilig zu vergüten. Bereits verauslagte Kosten sind in jedem Fall zu erstatten.
(5) Die Kündigung bedarf der Textform.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder von dessen Mitarbeitern erhält und diese verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung unter www.andromedica.de/datenschutz.html zu entnehmen.
(1) Die Beratungsleistungen des Auftragnehmers basieren auf dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stand der Wissenschaft, Technik und Regulierung. Regulatorische Anforderungen (insbesondere EU-IVDR, FDA-Leitlinien, ISO-Normen) unterliegen einem kontinuierlichen Wandel; der Auftraggeber ist für die fortlaufende Überwachung und Umsetzung regulatorischer Änderungen selbst verantwortlich.
(2) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass seine Beratungsleistungen keine Rechts- oder Steuerberatung darstellen. Für entsprechende Fragestellungen ist der Auftraggeber gehalten, qualifizierte Rechts- und Steuerberater hinzuzuziehen.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung alle anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf Antikorruption, Geldwäscheprävention und Exportkontrolle.
(1) Anwendbares Recht: Für alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Schriftform / Textform: Soweit diese AGB Schriftform oder Textform verlangen, genügt die Übermittlung per E-Mail. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Diese AGB ersetzen alle vorhergehenden AGB des Auftragnehmers.